Jugendhilfe im Strafverfahren
Das Gespräch bei der Jugendgerichtshilfe
Beschreibung
Die Jugendgerichtshilfe (JGH) lädt Dich zu einem Jugendgerichtshilfegespräch ein. Die Teilnahme ist freiwillig, ist aber entscheidend für einen positiven Verlauf des weiteren Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens.
Infos zum Gespräch
Themen eines JGH-Gespräches sind:
- die Umstände der Tat
- der Tatablauf
- Sequenzen von Fehlverhalten aufzeigen und erkennen
- Wiedergutmachung anregen und evtl. einleiten
- Verhaltensänderungen diskutieren, um ähnliches Fehlverhalten zu vermeiden
- Besprechung deines Lebenslaufes mit den Schwerpunkten Familie, Schule, Ausbildung, Beruf, Verdienst/Taschengeld und dein Freizeitverhalten
- Vorbereitung und Besprechung der Hauptverhandlung beim Gericht
- Vorbesprechung der eventuell auf die zukommenden jugendrichterlichen Maßnahmen
Es ist wichtig, dass zu diesem Gespräch ein Lebenslauf mitgebracht wird.
Weitere Informationen
Jugendhilfe im Strafverfahren: Übersichtsseite
Kontakt
Abteilung Jugend: Sachgebiet Jugendförderung / Teilhabe
Allgemeine Kontaktmöglichkeit
Landratsamt Tübingen
Abteilung Jugend
Jugendförderung
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Tel.: 07071 207-2162
Kontaktübersicht
Aufgabenbereiche
Sachgebietsleitung
Frau Fehrle, Frau Ferber