Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung
Voraussetzungen
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung einer Qualifizierungsmaßnahme erhalten, wenn sie beabsichtigen in einem nicht reglementieren Berufs zu arbeiten um die festgestellten Defizite im Rahmen der qualifizierten Beschäftigung auszugleichen. Nicht reglementierte Berufe sind Berufe ohne bestimmte staatliche Vorgaben zu deren Ausübung. Das heißt, es gibt keine Berufszulassung, die nötig wäre, um in dem Beruf zu arbeiten.
Die Bundesagentur für Arbeit muss der Ausübung der Beschäftigung zustimmen. Im Rahmen der Zustimmung prüft sie u.a. ob die Beschäftigung nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen erfolgt als die Beschäftigung vergleichbarer inländischer Beschäftigter.
Verfahrensablauf
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie möglicherweise in Ihrem Heimatland ein Visum beantragen.
Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.
Antrag, erforderliche Unterlagen
- Gültiger Reisepass
- Visum, soweit erforderlich
- Aktuelles biometrisches Foto
- Defizit Bescheid der Anerkennungsstelle
- Nachweis über mindestens hinreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau A 2 durch Vorlage eines Sprachzertifikats
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (PDF/3,4 MB)
- Mietvertrag
- Aktueller Kontoauszug über Miethöhe
- Wohnungsbescheinigung (PDF/23 KB)
(vom Vermieter und Rathaus unterschrieben) - Nachweis über Ihre Krankenversicherung
Weitere Informationen
Kontakt
Kontaktübersicht
Für persönliche Vorsprachen ist eine Terminvereinbarung mit Ihrer Ansprechperson erforderlich. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens: